RechtsRadar-Report: Rechtsfehler in 934 zertifizierten Online-Shops
Wie verbreitet sind Rechtsfehler in Online-Shops? Wir haben 934 Online-Shops mit Trusted-Shops-Zertifizierung automatisiert auf 23 gesetzliche Pflichten geprüft – vom Impressum bis zur Barrierefreiheit. Zum Vergleich: 65 Shops aus dem Umsatz-Ranking der 100 größten deutschen Online-Händler und 210 Shops aus einer breiten Stichprobe. Der Hintergrund: Wer als Shop-Betreiber gesetzliche Vorgaben oder Marktverhaltensregeln missachtet, riskiert eine kostenpflichtige Abmahnung durch Konkurrenten, Verbraucherschutzverbände oder Wettbewerbsvereine. Alle Zahlen, Tabellen und die Methodik zum Nachlesen und Zitieren.
Im August 2026 hat rechtsklar24 934 zertifizierte deutsche Online-Shops automatisiert geprüft. Bei 94,6 % gab es einen Befund im Barrierefreiheits-Grundcheck, bei 60,0 % Lücken in der Widerrufsbelehrung.
- Kein einziger der 934 Shops blieb ohne Befund; der Median liegt bei 7 Befunden pro Shop
- 44,0 % mit Befund beim Impressum
- 39,2 % verlinken die abgeschaltete EU-Streitbeilegungsplattform
- 38,1 % mit Mängeln beim Widerrufsbutton
- 20,6 % nennen noch das aufgehobene Telemediengesetz
- Alle geprüften Shops tragen ein Trusted-Shops-Zertifikat
Alle Werte sind technische Feststellungen unseres Scanners, keine Rechtsberatung und keine rechtliche Bewertung einzelner Shops. Einzelheiten in der Methodik.
Was wir geprüft haben
Zwischen dem 30. Juli und dem 23. August 2026 hat unser automatisierter Prüfdienst RechtsRadar™ drei getrennte Stichproben deutscher Online-Shops gescannt. Die größte und wichtigste davon: 934 Shops mit einer Trusted-Shops-Zertifizierung. Gezogen wurden sie aus der öffentlichen Shopsuche des Anbieters, quer über alle 34 Kategorien.
Diese Auswahl ist bewusst so gewählt. Es sind Shops, die sich freiwillig einem Zertifizierungsverfahren gestellt haben – also gerade die Gruppe, bei der man die wenigsten offenen Pflichten erwarten würde. Das Zertifikat prüft dabei die eigenen Kriterien des Anbieters, vor allem Käuferschutz und Zahlungsabwicklung, und erhebt nicht den Anspruch, sämtliche gesetzlichen Pflichten eines Shops abzudecken. Wenn selbst in dieser Gruppe viele Pflichten offen bleiben, sagt das mehr über den Zustand des deutschen E-Commerce aus als eine zufällige Shop-Liste.
Jeder Shop wurde gegen bis zu 23 gesetzliche Pflichten geprüft (Stand der Prüfmethode im August 2026; der Scanner prüft inzwischen 36). Der Scanner ruft dabei Startseite, Impressum, Datenschutzerklärung, Widerrufsseite, AGB und Produktseiten ab und wertet sie technisch aus. Ein Befund ist eine technische Feststellung, keine rechtliche Bewertung des Einzelfalls.
Alle Scans liefen mit RechtsRadar™, unserem eigenen Prüfdienst. Er arbeitet vollautomatisch: Ein Crawler ruft die Seiten ab, eine Regel-Engine gleicht sie mit den gesetzlichen Pflichten ab. Jede Regel ist mit Paragraf und Quelle hinterlegt und wird laufend an die Rechtslage angepasst. Es ist derselbe Scan, den jeder Shop-Betreiber auf unserer Startseite für den eigenen Shop starten kann; ein Durchlauf dauert rund 60 Sekunden.
Ergebnis 1: Barrierefreiheit ist die größte Lücke
Der Barrierefreiheits-Grundcheck ist der Punkt mit den meisten Befunden: 884 von 934 Shops (94,6 %). Geprüft wurden dabei technische Grundlagen, die sich automatisiert ablesen lassen – etwa fehlende Alternativtexte bei Bildern, fehlende Sprachauszeichnung im Seitenkopf oder Formularfelder ohne verknüpfte Beschriftung.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Anbieter von Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr nach § 1 Abs. 3 BFSG dazu, ihre Angebote barrierefrei bereitzustellen. Welche technischen Anforderungen dahinterstehen, steht in der EN 301 549, die auf die WCAG 2.1 auf Stufe AA verweist. Kleinstunternehmen sind nach § 3 Abs. 3 BFSG von den Pflichten für Dienstleistungen ausgenommen.
Wichtig zur Einordnung: Ein automatisierter Test findet nach Übersichtsarbeiten von Deque Systems nur einen Teil der möglichen Barrieren. Die 94,6 % sind deshalb eine Untergrenze, kein vollständiges Bild. Wie ein vollständiger Test aussieht, beschreiben wir unter Website auf Barrierefreiheit testen; die Umsetzungsschritte stehen im Leitfaden Website barrierefrei machen.
Ergebnis 2: Beim Widerruf fehlt oft ein Baustein
Der Widerruf ist der Bereich mit den meisten einzelnen Lücken. Drei Pflichten hängen hier zusammen:
- 560 Shops (60,0 %) mit Lücken in der Widerrufsbelehrung. Welche Angaben sie enthalten muss, regelt Art. 246a EGBGB zusammen mit § 355 BGB.
- 460 Shops (49,3 %) ohne auffindbares Muster-Widerrufsformular. Die Vorlage dazu ergibt sich aus § 356 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Anlage 2 zu Art. 246a EGBGB.
- 356 Shops (38,1 %) mit Mängeln beim Widerrufsbutton nach § 356a BGB. Bei 67 Shops fehlte er nachweislich, obwohl eine Widerrufsseite gefunden wurde.
Der Widerrufsbutton gilt nach § 356a BGB seit dem 19. Juni 2026. Zwei Monate später ist er also bei einem guten Drittel der zertifizierten Shops nicht oder nicht auffindbar umgesetzt. Was der Button genau leisten muss, steht in unserem Leitfaden zum Widerrufsbutton, die Ausnahmen für Geschäftskunden unter Widerrufsbutton im B2B.
Ergebnis 3: Rechtstexte altern still vor sich hin
Zwei Befunde zeigen dasselbe Muster: Texte werden einmal eingesetzt und dann jahrelang nicht angefasst.
366 Shops (39,2 %) verlinken weiterhin die EU-Streitbeilegungsplattform. Die Plattform wurde im Juli 2025 abgeschaltet, die zugrunde liegende ODR-Verordnung (EU) Nr. 524/2013 wurde durch die Verordnung (EU) 2024/3228 aufgehoben. Der Link führt für Verbraucher ins Leere.
192 Shops (20,6 %) nennen in ihren Rechtstexten noch das Telemediengesetz. Die Pflichtangaben für Anbieter stehen seit Mai 2024 in § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), das das TMG abgelöst hat.
Dazu kommen 172 Shops (18,4 %), die Schriftarten direkt von Google-Servern nachladen. Das LG München I hat in seinem Urteil vom 20. Januar 2022 (Az. 3 O 17493/20) entschieden, dass die dabei übertragene IP-Adresse ohne Einwilligung einen Verstoß gegen die DSGVO darstellt. Bemerkenswert: In der breiten Stichprobe lag dieser Wert bei 4,8 %, bei den zertifizierten Shops fast viermal so hoch.
Alle Befunde in der Übersicht
| Gesetzliche Pflicht | Rechtsgrundlage | Shops | Anteil |
|---|---|---|---|
| Barrierefreiheit (Grundcheck) | BFSG, WCAG 2.1 AA | 884 | 94,6 % |
| Widerrufsbelehrung vollständig und gegliedert | Art. 246a EGBGB, § 355 BGB | 560 | 60,0 % |
| Muster-Widerrufsformular vorhanden | § 356 Abs. 1 BGB | 460 | 49,3 % |
| Versandkosten ausgewiesen | § 6 PAngV | 428 | 45,8 % |
| Streitbeilegungshinweis vorhanden | §§ 36, 37 VSBG | 423 | 45,3 % |
| Impressum vorhanden und auffindbar | § 5 DDG | 411 | 44,0 % |
| Kein Link auf die abgeschaltete EU-Plattform | VO (EU) 2024/3228 | 366 | 39,2 % |
| Widerrufsbutton vorhanden | § 356a BGB | 356 | 38,1 % |
| AGB auffindbar | §§ 305 ff. BGB | 257 | 27,5 % |
| Streichpreise mit 30-Tage-Bestpreis | § 11 PAngV, EuGH C-330/23 | 199 | 21,3 % |
| Kein Verweis auf das aufgehobene TMG | DDG | 192 | 20,6 % |
| Google Fonts lokal eingebunden | DSGVO, LG München I 3 O 17493/20 | 172 | 18,4 % |
| Datenschutzerklärung vorhanden | Art. 13 DSGVO | 170 | 18,2 % |
| Cookie-Einwilligung (Grundprüfung) | § 25 TDDDG | 145 | 15,5 % |
| Verschlüsselte Verbindung (HTTPS) | Art. 32 DSGVO | 75 | 8,0 % |
Basis sind jeweils alle 934 geprüften Shops. Ein Befund kann ein belegter Verstoß sein oder ein Hinweis, wenn der Scanner eine Pflicht nicht vollständig bestätigen konnte. Beim Impressum etwa waren es 87 belegte Verstöße und 324 Hinweise.
Kein einziger Shop blieb ohne Befund
Rechnet man die Befunde je Shop zusammen, zeigt sich das eigentliche Bild: Keiner der 934 geprüften Shops war komplett ohne Befund. Der Median liegt bei 7 Befunden pro Shop, das Maximum bei 17. Nur 20 Shops (2,1 %) kamen mit höchstens zwei Befunden davon; mehr als jeder dritte Shop (353, also 37,8 %) hatte neun oder mehr.
Getrennt gezählt wird auch nach der Art des Befunds: Bei 694 Shops (74,3 %) konnte der Scanner mindestens einen Pflichtverstoß eindeutig belegen, nicht nur als Hinweis vermerken. Genau diese belegten Pflichtverstöße sind es, die im Ernstfall abmahnbar sind. Die folgende Grafik zeigt für jede Pflicht, wie sich die Befunde in belegte Verstöße und Hinweise aufteilen.
Wie Ihr eigener Shop bei diesen Pflichten abschneidet, zeigt der kostenlose Kurz-Scan auf der Startseite: Shop kostenlos prüfen. Automatische technische Prüfung, keine Rechtsberatung.
Produktseiten: kleinere Basis, höhere Werte
Sechs Pflichten lassen sich nur auf einer echten Produkt- oder Bestellseite prüfen. Bei vielen Shops kam der Scanner dort nicht hin, etwa weil Produktlisten erst per JavaScript nachgeladen werden. Die Basis ist deshalb kleiner und wird hier getrennt ausgewiesen.
| Gesetzliche Pflicht | Rechtsgrundlage | Geprüfte Basis | Befund |
|---|---|---|---|
| Bestellbutton korrekt beschriftet | § 312j Abs. 3 BGB | 424 | 96,7 % |
| Lieferzeit konkret angegeben | Art. 246a § 1 EGBGB | 633 | 90,8 % |
| Herstellerangaben auf Produktseiten | Art. 19 GPSR | 300 | 90,3 % |
| Pflichtinfos am Bestellbutton | § 312j Abs. 2 BGB | 424 | 88,2 % |
| Preise als Endpreise inkl. MwSt | § 3 Abs. 1 PAngV | 300 | 56,7 % |
| Grundpreis bei Mengenangaben | § 4 PAngV | 300 | 49,3 % |
Bitte vorsichtig lesen: Diese sechs Werte bestehen fast vollständig aus Hinweisen, nicht aus belegten Verstößen. Beim Bestellbutton etwa waren es 409 Hinweise und ein einziger belegter Verstoß. Warum ein belegter Verstoß hier schwer wiegt, zeigt das BGH-Urteil zum Bestellbutton. Ein Hinweis heißt: Der Scanner konnte die Pflicht auf der erreichbaren Seite nicht bestätigen. Das ist keine Aussage darüber, ob die Pflicht erfüllt ist. Es heißt aber auch: Was ein Crawler nicht findet, finden Suchmaschinen und KI-Dienste oft ebenfalls nicht.
Was bei Preisangaben konkret verlangt wird, erklären wir in der Preisangabenverordnung im Überblick und speziell zur Grundpreisangabe; welche Bußgelder und Abmahnungen bei Verstößen drohen, unter PAngV-Verstoß: Rechtsfolgen. Zu den Herstellerangaben gibt es den Leitfaden GPSR-Herstellerangaben.
Drei Stichproben im Vergleich
Neben den zertifizierten Shops haben wir zwei weitere Gruppen gescannt. Die erste sind die größten deutschen Online-Händler: Wir haben die 100 Domains aus dem Umsatz-Ranking der Studie „E-Commerce-Markt Deutschland 2025“ von EHI Retail Institute und ECDB übernommen, 65 davon waren erreichbar. Die zweite ist eine breite, nicht repräsentative Stichprobe aus über 20 Branchen mit 210 Shops, gescannt Ende Juli.
| Gesetzliche Pflicht | Top 100 nach Umsatz (n = 65) | Zertifiziert (n = 934) | Breite Stichprobe (n = 210) |
|---|---|---|---|
| Barrierefreiheit | 60,0 % | 94,6 % | 70,0 % |
| Widerrufsbelehrung | 69,2 % | 60,0 % | 73,8 % |
| Impressum | 41,5 % | 44,0 % | 42,9 % |
| Link auf tote EU-Plattform | 12,3 % | 39,2 % | 22,4 % |
| Widerrufsbutton | 26,2 % | 38,1 % | 40,5 % |
| Verweis auf altes TMG | 3,1 % | 20,6 % | 10,0 % |
| Google Fonts von US-Servern | 6,2 % | 18,4 % | 4,8 % |
| Datenschutzerklärung | 21,5 % | 18,2 % | 20,0 % |
Nicht zusammenrechnen: Die drei Stichproben haben unterschiedliche Grundgesamtheiten und unterschiedliche Erreichbarkeitsquoten – 65 von 100, 934 von 1.311 und 210 Shops. Ein gemeinsamer Mittelwert würde eine Gesamtaussage über den deutschen E-Commerce suggerieren, die diese Daten nicht hergeben. Die Spalten gehören nebeneinander gelesen.
Zwei Muster fallen auf. Erstens: Bei den Kernpflichten Impressum, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung liegen alle drei Gruppen dicht beieinander. Ein Gütesiegel ändert an diesen Werten wenig. Zweitens: Bei veralteten Rechtstexten und bei der Barrierefreiheit schneiden die großen Händler deutlich besser ab. Das passt zu größeren IT-Budgets und eigenen Rechtsabteilungen – und dazu, dass die zertifizierten Shops im Schnitt kleiner sind.
Methodik
So wurde gezogen
Grundlage für die Hauptstichprobe ist die öffentliche Shopsuche von Trusted Shops mit 34 Kategorien. Aus jeder Kategorie wurden zwei zufällig gezogene Ergebnisseiten mit je 20 Shops übernommen, der Zufallsseed 20260823 macht die Ziehung nachvollziehbar. Nach Entfernen doppelter Domains blieben 1.311 Shops. Davon konnten 934 vollständig gescannt werden (71,2 %). Die übrigen 377 lieferten kein vollständiges Ergebnis, überwiegend weil sie nicht erreichbar oder offline waren oder automatische Zugriffe per robots.txt untersagen, was der Scanner respektiert.
So wurde geprüft
Pro Shop ruft der Scanner bis zu zehn Seiten ab und wertet sie gegen bis zu 23 gesetzliche Pflichten aus. Der Anteil in den Tabellen berechnet sich als belegte Verstöße plus Hinweise, geteilt durch die prüfbare Basis. Eine gesetzliche Pflicht zur Bestellabwicklung nach § 312i BGB war in allen drei Stichproben durchgehend nicht prüfbar und wird deshalb nicht ausgewiesen.
Grenzen der Erhebung
- Ein automatisierter Scan sieht nicht alles. Per JavaScript nachgeladene Inhalte können ihm entgehen, deshalb trennen wir belegte Verstöße und Hinweise.
- Die zertifizierten Shops sind keine Zufallsstichprobe aller deutschen Shops. Sie sind eine Zufallsstichprobe innerhalb einer Gruppe, die ein Siegel gekauft hat.
- Beim Umsatz-Ranking fehlen 35 der 100 Shops, weil sie den Scan technisch blockiert haben. Das sind überdurchschnittlich große Händler mit eigener Schutz-Infrastruktur. Die verbleibenden 65 sind damit nicht mehr repräsentativ für die Top 100.
- Ein Befund ist eine technische Feststellung. Ob im Einzelfall ein Rechtsverstoß vorliegt, entscheidet nur ein Gericht.
Kein Pranger
Wir veröffentlichen keine Shop-Namen, keine Domains und keine Einzelergebnisse. Ziel ist ein Lagebild, keine Liste. Auch das Umsatz-Ranking selbst geben wir nicht wieder, sondern nennen nur die Quelle: EHI Retail Institute und ECDB, „E-Commerce-Markt Deutschland 2025“, Geschäftsjahr 2024.
Fazit: Was diese Zahlen unterm Strich zeigen
Erstens: Ein Siegel ist kein Rechts-Check. Gütesiegel prüfen die Kriterien ihres Anbieters, mit Schwerpunkt auf Käuferschutz und Zahlungsabwicklung, nicht den vollen Katalog gesetzlicher Pflichten. Bei Impressum, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung liegen zertifizierte Shops gleichauf mit der breiten Stichprobe, bei der Barrierefreiheit sogar dahinter.
Zweitens: Es ist ein Wartungsproblem, kein Schlamperei-Problem. Rechtstexte und Shop-Technik werden einmal eingerichtet und dann nicht gegen neue Vorschriften geprüft. Allein seit 2024 sind das DDG, die GPSR, das BFSG und der Widerrufsbutton dazugekommen, und die EU-Streitbeilegungsplattform ist weggefallen. Genau an diesen jüngeren Pflichten hängen die meisten Befunde.
Drittens: Das Risiko dahinter ist real. Nach der Abmahnstudie 2025 des Händlerbunds erhielten 18 Prozent der befragten Online-Händler im Jahr 2024 mindestens eine Abmahnung, nach 12 Prozent im Jahr davor. Zu den Kosten je Fall nannte die Abmahnstudie 2022 derselben Organisation bei 41 Prozent der Betroffenen bis zu 500 Euro, in Einzelfällen über 3.000 Euro. Wer überhaupt abmahnen darf, regelt § 8 Abs. 3 UWG: Mitbewerber, Wirtschaftsverbände und qualifizierte Einrichtungen.
Die praktische Folge aus beidem: Ein Shop muss nicht einmal geprüft werden, sondern regelmäßig. Welche Wege es dafür gibt, von der Kanzlei bis zum automatischen Check, vergleicht Onlineshop prüfen lassen. Einen Überblick über alle Pflichten gibt unser Leitfaden Onlineshop rechtssicher machen; die neuen Vorschriften erklären wir unter GPSR einfach erklärt und BFSG im Onlineshop. Zum 27. September 2026 kommen zwei weitere dazu: das Gewährleistungslabel und das Greenwashing-Verbot.
Zitieren erwünscht: Alle Zahlen dürfen mit Quellenangabe frei verwendet werden – in Presse, Blogs, Studien und KI-Antworten. Quellenangabe: rechtsklar24.de, RechtsRadar-Report, Erhebung August 2026, n = 934 zertifizierte Shops. Die Diagramme dürfen mit Quellenhinweis übernommen werden. Weitere belegte Zahlen zu Bußgeldern, Abmahnquoten und Fristen: Onlineshop-Recht in Zahlen. Für Redaktionen: Pressematerial mit Grafiken, Methodik und Kontakt. Bei Rückfragen zu den Daten: Kontakt.
Häufige Fragen zum RechtsRadar-Report
Wie viele zertifizierte Online-Shops haben Mängel bei den gesetzlichen Pflichten?
Im RechtsRadar-Report von rechtsklar24 wurden im August 2026 934 Trusted-Shops-zertifizierte Online-Shops automatisiert geprüft. Bei 884 Shops (94,6 %) gab es einen Befund im Barrierefreiheits-Grundcheck, bei 560 Shops (60,0 %) Lücken in der Widerrufsbelehrung und bei 411 Shops (44,0 %) einen Befund beim Impressum.
Bedeutet ein Gütesiegel, dass ein Shop alle gesetzlichen Pflichten erfüllt?
Nein. Ein Gütesiegel prüft die Kriterien des jeweiligen Anbieters, meist mit Schwerpunkt auf Käuferschutz und Zahlungsabwicklung. Die Daten des RechtsRadar-Report zeigen, dass zertifizierte Shops bei mehreren gesetzlichen Pflichten ähnlich viele Befunde haben wie nicht zertifizierte Shops, bei der Barrierefreiheit sogar mehr.
Welcher Fehler kommt in zertifizierten Shops am häufigsten vor?
Der Barrierefreiheits-Grundcheck: 884 von 934 zertifizierten Shops (94,6 %) hatten hier einen Befund. Bei den eindeutig belegbaren Verstößen liegt der Link auf die abgeschaltete EU-Streitbeilegungsplattform vorn, den 366 Shops (39,2 %) noch führen.
Wie wurden die 934 Shops für den RechtsRadar-Report ausgewählt?
Grundlage ist die öffentliche Shopsuche von Trusted Shops mit 34 Kategorien. Pro Kategorie wurden zwei zufällig gezogene Ergebnisseiten übernommen (Zufallsseed 20260823), nach Domain dedupliziert. Das ergab 1.311 Shops, von denen 934 erreichbar waren und vollständig gescannt werden konnten.
Warum lassen sich die drei Stichproben nicht zu einer Zahl zusammenfassen?
Weil sie unterschiedliche Grundgesamtheiten und unterschiedliche Erreichbarkeitsquoten haben: 65 von 100 Shops im Umsatzranking, 934 von 1.311 zertifizierten Shops und 210 Shops aus einer breiten Stichprobe. Ein gemeinsamer Mittelwert würde einen Gesamtwert suggerieren, den die Daten nicht hergeben.
Wie hoch ist das Abmahnrisiko für Online-Händler wirklich?
Nach der Abmahnstudie 2025 des Händlerbunds erhielten 18 Prozent der befragten Online-Händler im Jahr 2024 mindestens eine Abmahnung, im Jahr davor waren es 12 Prozent. Die Kosten je Fall lagen laut der Abmahnstudie 2022 bei 41 Prozent der Betroffenen bei bis zu 500 Euro, in Einzelfällen über 3.000 Euro.
Darf ich die Zahlen des RechtsRadar-Report zitieren?
Ja, mit Quellenangabe und frei, auch in Presse, Blogs, Studien und KI-Antworten. Als Quellenangabe genügt: rechtsklar24.de, RechtsRadar-Report August 2026, n = 934. Shop-Namen und Domains werden nicht veröffentlicht.
Wie steht Ihr Shop da?
Unser Scan prüft in 60 Sekunden 36 gesetzliche Pflichten, darunter alle aus dieser Studie – für Ihren eigenen Shop, inklusive Behebungsschritten zu jedem Befund. Und weil sich die Rechtslage laufend ändert, gibt es den Scan auch im Abo mit regelmäßiger Neuprüfung.
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Diese Studie ist eine technische Auswertung und allgemeine Information; sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. rechtsklar24 bietet eine technische Prüfung, keinen Rechtsdienst i. S. d. RDG. Die Begriffe „belegter Verstoß“ und „Hinweis“ sind technische Klassifikationen des Scanners; ob im Einzelfall tatsächlich ein Rechtsverstoß vorliegt, kann nur ein Gericht feststellen. Alle Werte beschreiben den Zustand der Shops im Erhebungszeitraum (30. Juli bis 23. August 2026) und können sich seither geändert haben. Die Untersuchung wurde von rechtsklar24 unabhängig durchgeführt und weder von Trusted Shops noch von Dritten beauftragt oder finanziert. Die Ergebnisse enthalten keine Aussage über die Qualität der Zertifizierung, die nach den eigenen Kriterien des Anbieters erfolgt, und keine Bewertung einzelner Shops. Genannte Marken sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber. Bei Unsicherheit im Einzelfall wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.